Genfer Konvention

Die Genfer Konvention bildet die verbindliche Grundlage für den Umgang mit Gewalt, Waffen, staatlichen Durchsetzungen und unbeteiligten Schutzpersonen.

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Grundlage

Die Genfer Konvention bildet die verbindliche Grundlage für den Umgang mit Gewalt, Waffen und staatlicher Durchsetzung. Sie regelt den Einsatz von Zwangsmitteln sowie den Schutz unbeteiligter Personen.

Zivilpersonen

Zivilpersonen sind als unbeteiligte Schutzpersonen zu behandeln. Jede Anwendung von Gewalt hat so zu erfolgen, dass unnötige Gefährdung und vermeidbare Schäden ausgeschlossen werden. Entstehende Folgen sind im Ablauf der Ereignisse nachvollziehbar zu berücksichtigen.

Exekutivkräfte

Für staatliche Exekutivkräfte gelten besondere Beschränkungen im Waffeneinsatz. Der Einsatz von Schrotflinten im regulären Dienst ist untersagt, da diese aufgrund ihrer Streuwirkung ein erhöhtes Risiko für unbeteiligte Personen darstellen. Als Standardbewaffnung gelten Revolver, Pistolen, Repetiergewehre sowie geeignete Nahkampfwaffen. Der Einsatz schwerer oder flächendeckender Waffen bleibt spezialisierten Einheiten oder ausdrücklich genehmigten Situationen vorbehalten.

Gewaltanwendung

Gewaltanwendung erfolgt nach einem abgestuften Vorgehen, zunächst verbale Aufforderung, anschließend Androhung von Zwang, danach nicht tödliche Maßnahmen und erst im letzten Schritt der gezielte Einsatz tödlicher Gewalt. Dabei ist die Angemessenheit der Mittel zur jeweiligen Situation stets zu wahren.

Gefangene und verletzte Personen

Gefangene und verletzte Personen sind entsprechend zu behandeln und in die Abläufe einzubeziehen, einschließlich Versorgung und geordneter Unterbringung, sofern die Umstände dies zulassen.

Dicht besiedelte Gebiete

In dicht besiedelten Gebieten ist besondere Zurückhaltung geboten. Bewaffnete Auseinandersetzungen sind möglichst außerhalb dieser Bereiche zu führen. Der Einsatz von Waffen mit flächendeckender Wirkung ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.

Zentraler Grundsatz

Zentraler Grundsatz dieser Konvention ist die Wahrung von Ordnung, Schutz der Bevölkerung und angemessener Einsatz staatlicher Mittel.

Unterzeichner

StaatAmtUnterzeichner
SchweizBundespräsidentH. F. Dufour
FrankreichKaiserNapoléon III
PreußenKönigWilhelm I.
ItalienKönigVittorio Emanuele II
SpanienKönigin-RegentinMaria Cristina
Vereinigte StaatenPräsidentAbraham Lincoln
NiederlandeKönigWillem III.